|
|
||
IRU-ECMT Report on Improving Access to Taxis - Thomas Grätz
Joint ECMT-IRU Study on "Improving Access to Taxis"
Théâtre du Vaudeville, Galerie de la Reine, Brussels, Belgium
28 February 2007
Challenges and opportunities for taxi operators to provide services with accessible taxis The situation in Germany I. Bestandsaufnahme Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung sind in Deutschland 6,7 Millionen Menschen schwer behindert, also amtlich anerkannt als Menschen mit einem Behinderungsgrad von über 50%, was staatlich mit der Ausgabe eines sog. Schwerbehindertenausweises manifestiert wird. Der Schwerbehindertenausweis dient in Deutschland als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung per Gesetz zustehen, etwa besonderer Kündigungsschutz, höheren Urlaubsanspruch im Erwerbsleben oder auch Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens. 6,7 Millionen, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 8 %. Rund 70 % der Schwerbehinderten sind Menschen mit körperlichen Behinderungen, die also besonders durch Mobilitätseinschränkung betroffen sind. Wir haben es folglich in Deutschland mit mindestens 4,7 Millionen Menschen zu tun, die grundsätzlich als Abnehmer von Beförderungsleistungen mit zugänglichen Fahrzeugen besonders in Betracht kommen. Demgegenüber stehen aktuell zirka 80.000 Fahrzeuge, die mit staatlichen Konzessionen zur Beförderung von Personen im Nahverkehr mit PKW versehen sind, im Einzelnen sind dies 50.000 Taxis und 30.000 Mietwagen. Viele Taxi- und Mietwagenunternehmer beklagen ihre Einnahmensituation, sind sie aber auch bereit, offen stehende Märkte von eigentlich gigantischem Ausmaße auch zu ergreifen? II. Eignen sich die Taxis zur Beförderung aller Behinderten? Relativ unproblematisch sind Taxibeförderungen möglich bei solchen Mobilitätsbehinderten, die mit einfachen technischen Hilfsmitteln wie Geh-Hilfen oder auch mit Begleitpersonen die baulichen Hindernisse, die sich in ihrer Situation stellen, um zu Verkehrsmitteln zu gelangen, überwinden können. Hier sind auch viele Kommunen bereit, mit dem Taxigewerbe zu kooperieren, um den behinderten Menschen bei der Bewältigung ihrer Mobilitätsprobleme auch finanziell zu helfen. Bisher häufig durch Kuponsysteme, das also die behinderten Menschen Gutscheine in einem bestimmten Wert pro Monat erhalten, die abgefahren werden können. Leider gab es hier in der Vergangenheit aber missbräuchliche Verwendungen durch Handel mit diesen Kupons. Dem wird zunehmend so begegnet, dass die behinderten Menschen mit speziellen Chipkarten ausgerüstet werden, auf denen das Guthaben elektronisch geführt und abgebucht wird, wobei jede einzelne Fahrt in ihrem Streckenverlauf gespeichert wird, um dem missbräuchlichen Zusammenwirken von Fahrgast und Fahrer zu Lasten der Gemeinschaft zu begegnen. Dies ist möglich, seitdem die bspw. in Frankfurt „beta-Fahrten“ genannten Taxibeförderungen in einigen Städten unter Zuhilfenahme von GPS (Global Positioning System) und GPRS (General Packet Radio Service) vermittelt werden können. Teilweise war das Verlangen der Städte auch Ausgangspunkt dafür, dass die neuen Vermittlungstechniken beschleunigt im Gewerbe eingeführt wurden. III. Taxi auch Problemlöser für Schwer-Mobilitätsbehinderte? Die eigentliche Problemstellung für Beförderungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitäts-Handikaps - gerade dort, wo der Einsatz des schnell zur Stelle befindlichen und kostengünstigen Nahverkehrsbeförderungsmittels aber zu einem erheblichen Zuwachs an Lebensqualität führt - ist die Beförderung von Menschen mit schwerer Mobilitätsbehinderung. Insbesondere natürlich derjenige nicht umsetzbare Personenkreis, der auf sperrige Hilfsmittel wie Elektro-Rollstühle für die Befriedigung ihrer ohne Verkehrsmittel sehr stark eingeschränkten Mobilität angewiesen sind. Hochgerechnet unter Zugrundelegung der eingangs zitierten Zahlen ergibt sich, dass in der Bundesrepublik rund 500.000 Menschen über 18 Jahre leben, die auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind. Diese Menschen sind in dem Sinne immobil, dass sie anders als die noch gehfähigen Leicht- und Mittelbehinderten nicht in der Lage sind, die normalen liniengebundenen ÖPNV-Fahrzeuge wie S-, U-Bahn oder Bus zu benutzen. Oder jedenfalls nur mit allergrößten Schwierigkeiten. Es gibt sicherlich Konzeptionen wie Hebebühne, Absenkungsmechanismen für Busse oder auch etwa Nivellierung der Einstiege durch Aufstockung oder Rampen, größtes Hindernis aber dürfte für viele Behinderte bereits der Weg zum Bahnhof oder zu der Haltestelle sein. Diese Aussage gilt jedenfalls mit Sicherheit für diejenigen, die den Rollstuhl nicht verlassen können. Augenscheinlich einziger Ausweg für diese Behinderten ist die Tür-zu-Tür-Beförderung, also Abholort wie Ziel werden direkt angefahren, so dass keine von dem Behinderten allein zu bewältigende Wegstrecke mehr als die aus dem Haus anfällt. Diese Aufgabe wird heute in Deutschland zum allergrößten Teil von Sonderfahrdiensten betrieben, also vom Roten Kreuz oder von anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege: Beförderungsmittel sind mit Lift oder Rampe ausgerüstete und umgebaute mittlere Nutzfahrzeuge oder Kleinbusse. Diese Beförderung durch Sonderfahrdienste erscheint zwar auf den ersten Blick plausibel, hat jedoch gravierende Mängel: 1. Die Fahrzeuge sind nicht spontan verfügbar, sondern müssen vorbestellt werden, oft über mehrere Tage. Da es sich um relativ große Fahrzeuge handelt, sind damit lange Fahrzeiten verbunden. Denn es werden jeweils mehrere Fahrgäste mit unterschiedlichen Zielen befördert. 2. Dazu kommt, dass diese Form der Beförderung außerordentlich und eigentlich unangebracht teuer ist: es entstehen hohe Verwaltungskosten, hohe Personalkosten, das System muss eine eigene Fahrtendisposition betreiben, benötigt also auch dementsprechend eine Vermittlungszentrale. Diese Leistung wird teilweise immerhin schon in Zusammenarbeit mit dem Taxigewerbe geboten, Taxizentralen vermitteln in separaten Leistungseinheiten diese Sonderfahrdienste (Bsp.: Berlin). Allerdings: Die Behinderten werfen dem Dienst vor, dass es eine Abschottung gegen den normalen ÖPNV darstellt. Dem ist zuzustimmen: der Sonderfahrdienst wirkt nicht integrativ, er schottet ab. Demgegenüber hat das Taxi grundsätzlich alle oben aufgeführten Probleme nicht, es existiert und muss nicht kostenintensiv erschaffen werden, Teile des Gewerbes würden bloß eine zusätzliche Aufgabe übernehmen, und als wichtigstes für die Behinderten: das Taxi ist ein individuelles Verkehrsmittel. Denn außerordentlich wichtig ist, dass das Taxi zur Integration der Behinderten in den ÖPNV beiträgt. Die Behinderten gehören schon aus psychologischen Gründen in die Normalität des ÖPNV, sie gehören deshalb auch ins Taxi. Sonderfahrdienst grenzt aus, kein Unbehinderter fährt mit solch einem Dienst. Anders ist dies beim Taxi denkbar, selbst wenn größere Fahrzeuge eingesetzt werden. Es bedarf für den normalen Gelegenheitsverkehrs-Fahrgast allerdings der Überwindung einer Hemmschwelle, die aber abnehmen würde, wenn das Bild von zugänglichen Taxifahrzeugen im Straßenverkehr allgegenwärtiger wäre. Heute ist dies noch ein absoluter Ausnahmefall in Deutschland. IV. Ist die Bereitschaft des Gewerbes für die Übernahme solcher Beförderungen von schwer behinderten Menschen mit zugänglichen Taxifahrzeugen überhaupt vorhanden? Obwohl eigentlich alles für das Taxi spräche, auch den Behindertenkreis mit Rollstühlen zu befördern, ist es weiterhin die Domäne der Wohlfahrtsverbände. Sehr vereinzelte Ausnahmen auf diesem Gebiet erfolgreicher Taxiunternehmer bestätigen leider nur die Regel. Grund dafür ist vor Allem die Unsicherheit, ob die hohen Investitionskosten in zugängliche Fahrzeuge sich amortisieren. Es müsste also auch der politische Rahmen dafür gelegt werden, dass sich die Unternehmer aus dem Gewerbe, die sich behindertengerechte Fahrzeuge anschaffen sollen, auch zumindest eines Teils des Marktes sicher sein können, jedenfalls insoweit, als dass die Mehrkosten dieser Fahrzeuge auch hereinkommen. Hier kommt nun die gemeinsame Studie von ECMT und IRU hervorragend ins Spiel. Ich erwarte und erhoffe mir, dass die Veröffentlichung der Studie „Verbesserung des Zugangs zum Taxi“ nicht nur die gewerbeinterne, sondern auch die politische Diskussion anheizen wird, die eigentlich nur zu dem Schluss kommen kann, das die politische, ggf. auch finanzielle Förderung von Taxizugänglichkeit allen hilft:
VI. Abschlussbetrachtung "Allen behinderten Menschen sollte das Recht auf ein nach Möglichkeit unabhängiges Leben zugestanden werden, das es ihnen gestattet, an allen Bereichen des Lebens teilzuhaben", so lautet die Resolution der Vereinten Nationen, in der das Jahr 1981 zum Jahr der Behinderten erklärt wurde. Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind wichtige, ja unabdingbare Voraussetzungen für Mobilität, einem Menschenrecht. Für viele behinderte Menschen ist die Benutzung der großen ÖPNV-Verkehrsmittel - auch wenn begrüßenswerte Ansätze da sind, - ein äußerst schwerwiegendes Problem, letztlich ist die streckengebundene Linienführung sehr häufig ein Ausschlussgrund für die Behinderung. Hier ist ganz wichtig die einzige Alternative, die Tür-zu-Tür-Beförderung. Diese Beförderung können natürlich die Sonderfahrdienste durchführen und sie müssen es auch bei den Liegend-Schwerstfällen der Behinderung, die mit normalen Marktpreisen nicht durchgeführt werden kann, sondern die wohl immer einer Subventionierung und speziellem Betreuungspersonal bedarf. Unter gewissen Voraussetzungen, technischer, vor allem und vorrangig aber politischer Art, kann dies aber auch bei Schwerbehinderten sehr viel besser das Taxi. Also wenn man es so will, kann man - zurückführend auf das Thema dieser Rede - sagen: Die Chancen der Beförderung von Menschen mit Behinderung mittels zugänglichen Taxis liegen offen vor dem Gewerbe, es braucht nur zugreifen, wobei Hürden noch zu überwinden sind. Die Studie „Verbesserung des Zugangs zum Taxi“ von ECMT und IRU muss – und ich sage zuversichtlich: wird – helfen, diese Hürden zu überwinden.
|
|||||
|
|||||